Curaviva Zentralschweiz | Leistungen | Betriebswirtschaft

Hilfsmittel

Das Rechnungsjahr war von Kosoldierungen bei der Rechnungslegung und bei der Kosten-, Leistungsrechnung geprägt. Einige Kantone haben dazu Weisungen präzisiert oder überarbeitete Richtlinien erlassen. Diese gilt es zu beachten. Die Hilfsformulare stehen auf dieser Seite für die zentralschweizer Pflegeheime zur freien Verfügung. Der ebenfalls leicht modifizierte BAB ist im Lizenzbereich bei ARTISET als Vers. 3.6 und wird laufend verbessert (Vers. 3.621 Stand 08.03.2023) erhältlich.

News zur Erstellung der Kosten- Leistungsrechnung

Weisung, Handout Workshop, Entscheidtafeln 

Für das Einrichten der Finanzbuchhaltung und der Kosten- Leistungsrechnung steht ein Excel zur Erarbeitung der institutionellen Entscheidungen bereit. Es lohnt sich, diese Entscheidung intern gut abzustützen, die Software sowie die Hilfsbücher entsprechend anzupassen, um alle Daten richtig gesteuert für den Abschluss abrufen zu können.

Die Konferenz der kantonalen Curaviva Verbände der Zentralschweiz hat beschlossen, die Erstellung der Kosten-, Leistungsrechnung inhaltlich nach den Weisungen des Kantons Luzern oder der identischen des Kantons Schwyz zu empfehlen soweit keine näheren kantonalen Regeln etwas abweichendes festhalten.

Schlüsselfindung für die Umlage I

Ein Ja in der Entscheidtafel zu den zentralschweizerischen Empfehlungen ist ein Ja zur Vereinfachung und damit einhergehend sollten die Hilfsformulare eingesetzt werden, um die Empfehlungen korrekt umzusetzen. Für die Erarbeitung der Schlüssel zur Umlage I der dienstleistenden Kostenstellen stehen die gewohnten, Hilfsformulare bereit.    

Schlüsselfindung für die Umlage II

Ein seit vielen Jahres zentrales Element der zentralschweizer Lösung ist die Verteilung der Kosten Pflege Allgemein auf die Träger Pflege KVG und Betreuung nicht KVG mit dem Formular 3. Dieses ermittelt den Zeit- und den Kostenschlüssel für die Bestimmung der Pflegekosten. Das Formular 3 ist neu als LU-Time im BAB von ARTISET integriert. 

Benchmark und Leistungsnachweis

Ebenso in den BAB ARTISET integriert ist das Formular 10 als Meldeformular für den Benchmark Zentralschweiz sowie ein Leistungsnachweis als Beilage zu einem allfälligen Prüfbericht (Beispiel LU-Checkliste für Prüfung) eines autorisierten Revisors. ARTISET stellt für die Erstellung der Kosten- Leistungsrechnung im Lizenzbereich einen BAB als Excel-Tool zur Verfügung, welches die regionalen Besonderheiten managen kann. Betriebe, welche dieses Angebot nutzen, müssen jeweils die aktuelle Version laden. Diese müssen sie auf die regionalen Besonderheiten achtend sowie auf den betrieblichen Entscheiden basierend sorgfältig einrichten, damit die Version richtig funktioniert. Das gleiche gilt für in bestehende Software eingepflegte oder andere Tools – Achtsamkeit ist angesagt.

Aufrechnung der kalkulatorischen Anlagekosten

Weil die kalkulatorischen Überabschreibungen seit 2020 entfallen sind, können Betriebe mit älteren Anlagen nur noch tiefe kalkulatorische Kosten in die Kosten- Leistungsrechnung (BAB) übertragen. Diesen Betrieben steht zur Abfederung das Hilfsformular 8 zur Verfügung. Damit oder direkt im ARTISET BAB kann eine allfällige Aufrechnung verifiziert werden.

Corona Kosten

Falls besondere Kosten anfallen, sollten Sie diese auf jeden Fall ordentlich verbuchen und auch den Kosten zuweisen. Es soll und darf sichtbar werden, wie sich Corona im Benchmark zeigt. Es ist jedoch ratsam diese Sonderkosten zu listen, um daraus Argumente für den Jahresabschluss zu erhalten und um allenfalls ohne Zeitverlust Kosten geltend machen zu können, wenn die öffentliche Hand einen Zahler benennt. Wenn Zahlungen folgen, dann müssen diese Eingänge im BAB als Kostenminderung behandelt werden.